Kostenrückerstattung

Als freiberuflicher Heilmasseur bin ich berechtigt, nach Verordnung zu behandeln, was von den Krankenkassen bezuschusst wird. Wichtig: Auf der Verordnung muss unbedingt Heilmassage stehen.

Wie ist der Ablauf zur Kostenerstattung?

  • Holen Sie vor Therapiebeginn eine Verordnung für Heilmassage bei Ihrem Hausarzt bzw. Facharzt ein.
  • Chefärztlich bei der gesetzlichen Krankenkasse bewilligen lassen (SVS, BVAEB, usw.).
  • Laut Auskunft der ÖGK Zell Am See sind Heilmassagen bis auf weiteres bewilligungsfrei
  • Nehmen Sie die Behandlungen in Anspruch und bezahlen Sie die Leistung.
  • Reichen Sie meine Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und dem Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherer ein und erhalten Sie den Zuschuss.
  • Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen erstatten übrigens die Differenz. 
    (Genaue Infos erhalten Sie bei Ihrem Versicherer)

Zuschüsse für Heilmassagen 2022 aufgelistet nach Kassen finden Sie hier als PDF-Datei.

Verordnete Heilmassagen sind steuerlich absetzbar

Selbständige, Neue Selbstständige und Freiberufler, Bauern und Angehörige der SVS können den „Gesundheitshunderter“ in Anspruch nehmen. Den Antrag können Sie > hier stellen.
Pro Jahr mind. € 150,- in Massagen investieren und €100,- von der SVS erstattet bekommen.